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   VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02   

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VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02 (https://dejure.org/2003,12786)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.04.2003 - 22 TL 848/02 (https://dejure.org/2003,12786)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. April 2003 - 22 TL 848/02 (https://dejure.org/2003,12786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 1 Nr 4 BPersVG
    Mitbestimmung bei Umsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstortwechsel im Bereich derselben Dienststelle ; Mitbestimmungsbedürftige Umsetzung; Unterscheidung der Umsetzung von sonstigen Änderungen des Aufgabenkreises; Feststellungs- und ein Rechtsschutzinteresse; Übertragung eines anderen Amtes im konkret-funktionellen ...

  • Judicialis

    BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4; ; HPVG § 77 Abs. 1 Nr. 2c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 8.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff der mitbestimmungspflichtigen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - festgelegt, dass von einer mitbestimmungspflichtigen (Teil-)Umsetzung nur dann auszugehen sei, wenn der entzogene Aufgabenteil prägend für den Dienstposten sei und der Dienstposten durch den neuen Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung erhalte.

    Nach allem ist eine Umsetzung eine Änderung des Amtes im konkret-funktionellen Sinn und damit ein Wechsel des Dienstpostens bzw. eine Umsetzung setzt einen Wechsel des Dienstpostens voraus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 1977 - VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18, 3. April 1984 - 6 P 3/83 - juris; 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - ZfPR 1997, 114 ff. = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der auch vom Beteiligten zu 1. zitierten Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - unter anderem ausgeführt, Änderungen des personellen Umfeldes und der zu erfüllenden Aufgaben allein reichten nicht aus, um eine Umsetzung im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW zu bejahen.

  • BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83

    Änderung der Verwendung eines Polizeibeamten - Wechsel vom Objektschutzdienst zu

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Auch liege ein "Wechsel des Dienstpostens" nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1994 - 6 P 3.83 - nur dann vor, wenn die Maßnahme den Beschäftigten zwinge, unter veränderten personellen Bedingungen andere Aufgaben zu erfüllen.

    Nach allem ist eine Umsetzung eine Änderung des Amtes im konkret-funktionellen Sinn und damit ein Wechsel des Dienstpostens bzw. eine Umsetzung setzt einen Wechsel des Dienstpostens voraus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 1977 - VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18, 3. April 1984 - 6 P 3/83 - juris; 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - ZfPR 1997, 114 ff. = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24).

    Dem steht - wie oben bereits gesagt - gerade nicht entgegen, dass beide Dienstposten mit im Wesentlichen gleichartigen Tätigkeiten verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Nach allem ist eine Umsetzung eine Änderung des Amtes im konkret-funktionellen Sinn und damit ein Wechsel des Dienstpostens bzw. eine Umsetzung setzt einen Wechsel des Dienstpostens voraus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 1977 - VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18, 3. April 1984 - 6 P 3/83 - juris; 18. Dezember 1996 - 6 P 8/95 - ZfPR 1997, 114 ff. = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 10.10.1991 - 6 P 23.90

    Abteilung des Grenzschutzkommandos - Befristete Zuweisung eines Beamten -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übernehmen das Bundespersonalvertretungsgesetz und die übrigen Landespersonalvertretungsgesetze die Begriffe, die die einzelnen in der Vorschrift geregelten Mitbestimmungstatbestände bezeichnen, aus dem Beamtenrecht, soweit sie die Mitbestimmungsbefugnis in Personalangelegenheiten der Beamten festlegen, und aus dem Tarifrecht, soweit sie die entsprechenden Befugnisse in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter bestimmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz 238.36 § 78 NdsPersVG Nr. 4, 3. Juli 1990 - 6 P 10.87 - PersVG 1990, 540 f., 10. Oktober 1991 - 6 P 23.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 22).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 10.87

    Mitbestimmung des Personalrats i.R.e. vorübergehenden Zuweisung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übernehmen das Bundespersonalvertretungsgesetz und die übrigen Landespersonalvertretungsgesetze die Begriffe, die die einzelnen in der Vorschrift geregelten Mitbestimmungstatbestände bezeichnen, aus dem Beamtenrecht, soweit sie die Mitbestimmungsbefugnis in Personalangelegenheiten der Beamten festlegen, und aus dem Tarifrecht, soweit sie die entsprechenden Befugnisse in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter bestimmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz 238.36 § 78 NdsPersVG Nr. 4, 3. Juli 1990 - 6 P 10.87 - PersVG 1990, 540 f., 10. Oktober 1991 - 6 P 23.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 22).
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 848/02
    Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übernehmen das Bundespersonalvertretungsgesetz und die übrigen Landespersonalvertretungsgesetze die Begriffe, die die einzelnen in der Vorschrift geregelten Mitbestimmungstatbestände bezeichnen, aus dem Beamtenrecht, soweit sie die Mitbestimmungsbefugnis in Personalangelegenheiten der Beamten festlegen, und aus dem Tarifrecht, soweit sie die entsprechenden Befugnisse in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter bestimmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz 238.36 § 78 NdsPersVG Nr. 4, 3. Juli 1990 - 6 P 10.87 - PersVG 1990, 540 f., 10. Oktober 1991 - 6 P 23.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

    Nach diesen Grundsätzen bildet die AOK Baden-Württemberg zwar organisationsrechtlich eine einheitliche Dienststelle und sind ihre weisungsabhängigen Bezirksdirektionen (nur) Abteilungen derselben mit örtlichen Zuständigkeiten, nachdem diese Krankenkasse durch eine Vereinigung der früher selbständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen des Landes gebildet wurde (vgl. § 145 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung zur Vereinigung der Allgemeinen Ortskrankenkassen in Baden-Württemberg zu einer Allgemeinen Ortskrankenkasse Baden-Württemberg vom 28.02.1994 ; zur AOK Hessen auch Hessischer VGH, Beschluss vom 24.04.2003 - 22 TL 848/02 -, PersV 2003, 430; zur AOK Rheinland-Pfalz VG Mainz, Beschluss vom 01.02.2007 - 5 L 1004/06.MZ -, Juris; zur AOK Bayern arg. e con. Art. 83b Nr. 1 BayPVG; anders für die frühere AOK Westfalen-Lippe BVerwG, Beschluss vom 25.11.2004 - 6 P 6/04 -, NZA-RR 2005, 223).
  • VG Bremen, 31.10.2003 - 6 V 1583/03

    Veränderung des Einsatzortes einer Bundesbeamtin innerhalb einer privatrechtichen

    Der VGH Kassel hat für das hessische Personalvertretungsrecht weiter gehend angenommen, bereits der örtliche Wechsel des Dienstpostens sei eine Umsetzung, ohne dass es darauf ankomme, ob die Art der zu verrichtenden Tätigkeit am neuen Einsatzort mit der bisherigen gleich oder im wesentlichen gleich sei (VGH Kassel, Beschl. v. 24.4.2003 - 22 TL 848/02 = Der Personalrat 2003, S. 420 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 1 B 2411/03

    Voraussetzungen der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Versetzung eines Beamten der

    vgl. dazu eingehend OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2003 - 1 A 3411/01.PVB - hierzu ferner Hess. VGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 22 TL 848/02 -, PersR 2003, 420.
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